Bitte beachtet die aktuellen gültigen Verordnungen am Platz:
 
1.) Der Mindestabstand von 2 Metern, für Sportstätten gültig, ist einzuhalten.
2.) Pro Bucht sind maximal 3 Schützen/innen zulässig( 18 gesamt am Platz verteilt )
3.) Ausnahmslos keine Gäste
4.) Mentoren ist es erlaubt ihr Probemitglied mitzunehmen
5.) Sollte der Mindestabstand unterschritten werden müssen, sind Schutzmasken während des Trainings zu tragen. Dies gilt auch beim Betreten und Verlassen des Schießplatzes durch das Schützenhaus.
6.) Der Aufenthalt im Schützenhaus ist nur zu organisatorischen Zwecken erlaubt (Eintragen im Stand- bzw. Munitionsbuch ).
7.) Das Verzehren von Speisen und Getränken ist bis auf weiteres untersagt.